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Bachblütentherapie

Die Bachblütentherapie geht zurück auf den walisischen Arzt Edward Bach, der von 1886 bis 1936 gelebt hat. Er hatte sich intensiv mit der Homöopathie Hahnemanns beschäftigt und interessierte sich besonders für die psychischen Komponenten von Erkrankungen.

Er war dabei hauptsächlich von den psychoanalytischen Konzepten C.G. Jungs geprägt. Auf dem Höhepunkt seiner Karriere gab er seine ärztliche Praxis auf, um sich in Wales dem Studium der menschlichen Persönlichkeitstypen zu widmen. Er stieß dabei auf 38 verschiedene Seelenzustände, die er 38 verschiedenen Blüten zugeordnet hatte.

Bachs Vorstellung von Krankheit war dabei "das Ergebnis eines Konfliktes, das aus Charakterschwächen wie Hass, Egoismus, Stolz, Grausamkeit, Unwissenheit, Unsicherheit oder Habgier (Originaltext Bach)" resultiert. Damit bezieht sich die Bachblütentherapie vorrangig auf die Seele, als auf körperliche Symptome. Diese sollen aber laut Bach durch die positive Wirkung auf die Seele aufgelöst werden können.

Wirkungsweise

Die Blütenmittel sollen die "energetische und geistige Kraft der Pflanzen konzentriert enthalten" (Originaltext Bach) und auf das "bioenergetische Feld" des Menschen wirken.

Da es sich vorwiegend um eine Therapie auf "Seelenebene" handelt, sollen so schwierige Lebenssituationen oder psychische Krisen besser gemeistert werden können. Auch zur Unterstützung von psychotherapeutischen Bemühungen können Blütenmittel laut Bach eingesetzt werden.

Wissenschaftliche Anerkennung

Während Methoden wie die Akupunktur oder die Homöopathie wissenschaftlich bereits relativ gut untersucht worden sind, ist dies bei der Bachblütentherapie noch nicht der Fall.

Es existieren Einzelberichte über Heilungen, die zurzeit gesammelt werden. Systematische Untersuchungen gibt es allerdings noch nicht.

Es stellt sich bei objektivierbaren Untersuchungen vor allem die Schwierigkeit, dass die Wirkung der Blütenmittel eine vorwiegend seelische ist und die reproduzierbare Nachweisbarkeit dadurch sehr schwer ist. Richtig angewandt ist die Bachblütentheraphie aber durchaus eine wertvolle Ergänzung der Ganzheitsmedizin.

Nebenwirkungen

Wie bei der Homöopathie gibt es keine Nebenwirkungen. Falsch gewählte Mittel wirken gar nicht. Auch hier kommt es auf die richtige Mittelwahl an.

Gefahren sind lediglich da, wo ohne ärztliche Kontrolle eine Methode als Alleintherapie angewendet wird und eventuell gleichzeitig andere wichtige Behandlungen versäumt werden.

Aus dem gleichen Grund ist eine Selbstbehandlung mit Bachblütenmitteln kaum möglich, obwohl dies von Bach beschrieben worden ist. Voraussetzung für eine wirkungsvolle Mittelwahl wäre eine objektive Beobachtung seiner selbst, was sicherlich sehr schwierig ist.

Indikationen

1. Unterstützung psychotherapeutischer Bemühungen

  • Ängste

  • Depressionen

  • Einsparung von Medikamenten

2. Psychovegetative Symptome

  • Magenbeschwerden

  • Herzbeschwerden

3. Schlafstörungen

4. Als unterstützende Behandlung von

  • Neurodermitis

  • Allergien (Heuschnupfen)

  • Asthma

  • Ekzemen

  • chronische Blasenentzündung

  • Bettnässen

5. Zur Behandlung der seelischen Begleiterscheinungen bei (Selbstverständlich nie als Alleintherapie)

  • Autounfällen

  • Sportunfällen

  • Verbrennungen

  • allergischen Anfällen

oder anderen psychischen Ausnahmesituationen, wie

  • Vorstellungsgesprächen

  • vor und nach Operationen

  • u.v.m.

Genannt sind nur einige Beispiele. Die Bachblütentherapie sollte immer als begleitende Therapie, die vor allem die "Seelenebene" anspricht, angewendet werden. So verordnet ist sie sicher bei einer Vielzahl von Erkrankungen sinnvoll. Die angeführte Auswahl von Erkrankungen wäre so beliebig erweiterbar. Die Einzigartigkeit der Methode ergibt sich gerade aus der Möglichkeit, direkt auf die "Seele" Einfluss nehmen zu können und daraus ergibt sich auch die Abgrenzung zur Homöopathie.

Bei der Speziellen Gesundheitsleistung handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGEL). Eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt in der Regel nicht. Die „Speziellen Gesundheitsleistungen“ werden entsprechend einer Honorarvereinbarung als Privatleistung abgerechnet.