Zur Behandlung von Durchblutungsstörungen – und damit zusammenhängenden Krankheiten – wird bei der Photobiologischen Eigenbluttherapie venöses Blut in einer speziellen Apparatur mit ultraviolettem Licht behandelt. Dies hat folgende Vorteile:
die Fließfähigkeit (Viscosität) des Blutes wird verbessert
die Zellen erhalten mehr Sauerstoff
die Selbstheilungskräfte werden aktiviert
der Patient hat mehr Energie
der Körper wird auf natürliche Weise entgiftet
es treten keine schädigenden Nebenwirkungen auf
Diese Naturheilverfahren wurden Mitte der dreißiger Jahre gleichzeitig in Deutschland und den USA entwickelt. In Deutschland jedoch erst nach dem zweiten Weltkrieg angewandt.
Prof. Wehrli aus der Schweiz entwickelte in Selbstversuchen 1956 ein entsprechendes Gerät. Die Eumatron GmbH bot 1985 als erster Anbieter Geräte und Einmalsets für diese Therapiemethode an, die jegliche Sterilisation überflüssig machte.
Es gibt drei grundlegende Verfahren bei der Photobiologischen Eigenbluttherapie:
Hämatogene Oxidations-Therapie (HOT): Das Blut wird neben der ultravioletten Bestrahlung zusätzlich mit Sauerstoff aufgeschäumt.
Ultra-Violettbestrahlung des Blutes (UVB): Auf die Aufschäumung des Bluts wird verzichtet.
UV-Licht-aktivierte Eigenbluttherapie (UVE): Ist aus der UVB-Methode entstanden und ist als i.m. Applikation mehr eine Variante der klassischen Eigenbluttherapie.
Einführung: Zur Geschichte der Photobiologischen Eigenbluttherapie
Nach ersten Forschungen in den zwanziger Jahren wurde die Photobiologische Eigenbluttherapie Mitte der dreißiger Jahre gleichzeitig in Deutschland und in den USA als Therapiemethode entwickelt und angewandt. Aber erst nach dem 2. Weltkrieg konnte sich die Therapie in Deutschland im naturheilkundlichen Bereich etablieren.
Heute ist die Photobiologische Eigenbluttherapie fester Bestandteil der interdisziplinären Ausbildungsreihe "Regulationsmedizin" des Zentralverbandes der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin e.V. (ZÄN), Freudenstadt.
Die Photobiologische Eigenbluttherapie ist ein biologisches Heilverfahren, bei dem venöses Blut extracorporal mit UV-C-Licht spezieller Wellenlänge behandelt und i.v. und/oder i.m. appliziert wird.
Es werden drei Therapievarianten praktiziert:
HOT
1956 stellte der Schweizer Arzt Wehrli auf der Therapiewoche in Karlsruhe die Therapie unter dem Namen "Hämatogene Oxidations-Therapie" (HOT) vor. Bei diesem Verfahren wird das Blut mit Sauerstoff aufgeschäumt, mit UV-Licht bestimmter Wellenlänge behandelt und i.v. reinfundiert.
UVB
1969 entwickelte der Arzt Wiesner in Mecklenburg ein Gerät mit einer Quarzglasküvette und nannte das Verfahren "Ultra-Violettbestrahlung des Blutes" (UVB). Die UVB ist ebenfalls eine i.v. Applikation, bei der auf die Sauerstoff-Aufschäumung des Blutes verzichtet wird.
UVE
Im Laufe der Zeit entwickelte sich bei der HOT und UVB die Praxis, einen kleinen Teil des behandelten Blutes zusätzlich i.m. zu applizieren. Daraus entstand 1995 ein eigenständiges Verfahren mit der Bezeichnung "UV-Licht-aktivierte Eigenbluttherapie" (UVE) nachdem von Eumatron dafür entsprechend einfache technische Voraussetzungen geschaffen wurden. Die Praktizierung der UVE erfolgt nach den Regeln der klassischen Eigenbluttherapie.
Merkmale der Photobiologischen Eigenbluttherapie
Praxiserprobt: Seit über 50 Jahren bekannt, in vielen Praxen seit dem erfolgreich eingesetzt.
Praxisrelevant: Viele Indikationen bieten sich zur Therapie an, vor allem Durchblutungsstörungen und deren Folgeerkrankungen, aber auch prophylaktisch und zur Verbesserung des Allgemeinbefindens.
Wissenschaftlich belegter Nutzen: Wissenschaftliche Studien dokumentieren die Wirkung
Risikolos: Sanfte Therapie ohne ernste Nebenwirkungen
Standardisierter Behandlungsprozess (UVB und HOT): durch festgelegte Blutmenge (50 ml), Behandlungszeit des Blutes (10 Minuten) und konstante UV-C-Lichtintensität (elektronisch geregelt)
Einfach dosierbar: über Anzahl und Intervalle der Sitzungen
Bei der Speziellen Gesundheitsleistung handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGEL). Eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt in der Regel nicht. Die „Speziellen Gesundheitsleistungen“ werden entsprechend einer Honorarvereinbarung als Privatleistung abgerechnet.