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Ausleitende Therapieverfahren

Ausleitende Therapieverfahren wie das Schröpfen, Baunscheidverfahren und Cantharidenpflaster bzw. -salbe waren in einer von Pharmakonzernen dominierten Medizin in den letzten Jahrzehnten in Vergessenheit geraten. Es gab kaum noch Therapeuten, die diese jahrhundertealten Verfahren beherrschten. Die Forschungsergebnisse der letzten Jahre haben nun gezeigt, dass ein wesentlicher Grund für das Auftreten chronischer Erkrankungen eine, im Leben zunehmende toxische Überfrachtung der verschiedenen Organ- bzw. Gewebsanteile ist, die letztendlich zu einem fortschreitenden Funktionsverlust oder sogar bösartigen Entartung führen.

Neben der Ernährungsweise und Bewegung kommt daher der Unterstützung der Ausscheidungsfunktion des Körpers eine herausragende Bedeutung für seine Gesunderhaltung zu. Ausleitende Therapieverfahren werden meistens in Kombination mit einer Heilfastenkur, Stoffwechselanregung durch homöopathische Mittel, Neuraltherapie etc. angewendet.

Indikationen für das Schröpfen sind: HWS-Syndrome, Schwächezustände aller Art, akute und chron. Bronchialinfekte, funktionelle Herzbeschwerden, arterielle Hypotonie, Verstopfung, Gelenks- und Wirbelsäulenbeschwerden, Schmerzzustände aller Art, allgemeine Mangeldurchblutung, funktionelle Darm- und Urogenital- beschwerden u. v. m.

Wollen Sie mehr über die Schröpfbehandlung wissen wenden Sie sich an Dr. Kelly oder das Praxisteam.

Saugvorgang trockenes Schröpfen

Schröpfen

Schröpfen

Die Schröpfköpfe sind auf Magen-Pankreas-, Galle-, Leber- und Nierenzone platziert. Diese Reflexzonen werden aktiviert und wirken dann ihrerseits auf innere Organe und Organsysteme ein. Durch das Ansaugen werden die Durchblutung und der Lymphfluss angeregt, sowie die Sauerstoffversorgung von Haut, Unterhaut, Bindegewebe und zugehörige Organe verbessert. Unkostenbeitrag € 5,- je Behandlung.

Bei der Speziellen Gesundheitsleistung handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGEL). Eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt in der Regel nicht. Die „Speziellen Gesundheitsleistungen“ werden entsprechend einer Honorarvereinbarung als Privatleistung abgerechnet.